AGB
1 Geltung der Bedingungen
1) Die Lieferung, Leistungen und Angebote von Stick’n Print UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend SnP genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers, die den Bestimmungen dieser Bedingungen zuwider laufen, wird hiermit widersprochen.
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn SnP sie schriftlich bestätigt.
3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Betreiber“) und dem Kunden (nachfolgend „Endkunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Endkunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
2 Angebot und Vertragsschluss
1) Die Angebote von SnP sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von SnP. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung kann durch Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden.
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn die ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3) Die Verkaufsangestellten von SnP sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4) Über die Shops des Betreibers werden Artikel (Bekleidung und Geschenkartikel) zum Bedrucken mit Motiven oder Text angeboten. Die Ware wird „on demand“ bestellt.
5) Der Endkunde kann aus dem Sortiment des Betreibers Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
6)Der Betreiber wird die übermittelten Bestellangaben unverzüglich prüfen. Der Vertrag kommt nach erfolgter Prüfung durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Betreiber zustande, welche per E-Mail an die von dem Endkunden angegebene E-Mail-Adresse versendet wird und in welcher die Bestellung des Endkunden und die weiteren Inhaltes des geschlossenen Vertrages aufgeführt werden. Der Endkunde kann diese Erklärung über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Diese E-Mail bestätigt zudem den Zugang der Bestellung.
7) Wählt der Endkunde eine Bezahloption aus und wird der Rechnungsbetrag dem Betreiber gut geschrieben, ist der Vertragsabschluss mit dem Endkunde rechtskräftig. Da es sich um eine On-Demand-Bestellung handelt, ist diese ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu stornieren.
3 Preise
1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich SnP an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von SnP genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab SnP-Lager einschließlich normaler Verpackung.
3) In den Shops des Betreibers werden alle Artikel in Euro und inkl. der gültigen MwSt. ausgewiesen.
4 Liefer- und Leistungszeit
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2) Lieferverzögerungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) hat SnP auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei den Lieferanten von SnP oder deren Unterlieferanten eintreten.
SnP ist in diesem Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird SnP von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. SnP verpflichtet sich jedoch, den Käufer vom Eintritt solcher Ereignisse innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Kenntnisnahme durch SnP von dem jeweiligen Ereignis, zu benachrichtigen.
4) Wenn SnP die Nichteinhaltung verbindlich, schriftlich bestätigter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sein denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von SnP.
5) SnP ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Eine Mengendifferenz von plus/minus 10% gilt als vertragsgemäß.
6) Bei Bestellungen des Endkunden im Webshop erfolgt der Versand nach dem Zahlungseingang und nach dem Abschluss der Produktion.
7) Soweit im Bestellprozess des Webshops nicht anders ausgewiesen, beträgt die Auslieferung bis 5 Werktage. Der Betreiber weist darauf hin, dass er die Ware über einen Postdienstleister ausliefert und daher auf die Postlaufzeit keinen Einfluss besitzt.Die Auslieferung wird dem Kunden per Email angezeigt.
5 Gefahrenübergang und Leistungsort
Die Gefahr geht auf den Endkunden / Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von SnP verlassen hat. Falls Versand ohne Verschulden von SnP unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Endkunden / Käufer über. Leistungsort ist Hilden, auch im Falle der Rückgewähr aufgrund einvernehmlicher Aufhebung des Kaufvertrages oder aufgrund der Wandlung oder teilweisen Wandlung des Kaufvertrages, sofern die Berechtigung der Wandlung unstreitig ist. Die im Falle der Rücksendung anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Endkunden / Käufers, es sei denn, SnP stimmt der Übernahme der Transportkosten zuvor schriftlich zu.
6 Gewährleistung und Mängel
1) Der Endkunde/ Käufer hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch, wenn gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet oder weiter veräußert werden soll. Der Endkunde / Käufer ist verpflichtet, gegenüber SnP Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung mitzuteilen. Danach sind Ansprüche des Endkunden / Käufers wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Wenn Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, so ist der Endkunde / Käufer verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung der Mängel SnP schriftlich zu benachrichtigen.
2) Im Falle von Mängeln ist SnP berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und eine entsprechende Nachlieferung zu veranlassen oder die mangelhafte Ware auszubessern. On demand Bestellungen des Endkunden im Webshop sind aufgrund Nichtgefallen, falsche Größe und Fehlbestellung nicht retounier-/stornierbar und vom Umtausch ausgeschlossen.
3) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaften Ware verlangen.
4) Gewährleistungsansprüche gegen SnP stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Produktionsfehler (Fehldrucke), die bei der Bearbeitung von angenommener Kundenware auftreten, gelten bei einer Fehlerquote von bis zu 4% der angelieferten Gesamtstückzahl nicht als Mangel und unterliegen deshalb auch nicht der Gewährleistung.
5) SnP übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware frei von immateriell rechtlichen Ansprüchen Dritter (geistiges Eigentum) ist und / oder in sonstiger Weise das geistige Eigentum Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Bezug auf Design und Kennzeichnung der Ware, einschließlich Markenrechten, Urheberrechten, registrierten Mustern, Drucken, Labels und Patenten Dritter, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.
6) Alle Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten, sofern der Käufer den in Ziffer 1 genannten Pflichten zur unverzüglichen Prüfung der Ware und ggf. unverzüglichen Rüge etwaiger Mängel nachgekommen ist. Andernfalls kann er seine Gewährleistungsansprüche bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach Maßgabe von Ziffer 1 verlieren.
7) Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistungsansprüche des Käufers und Endkunden abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit das Gesetz dies zulässt.
7 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen von SnP (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die SnP aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden SnP von dem Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt. Diese Sicherheiten wird SnP nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen von SnP um mehr als 20% übersteigt.
2) Die Ware bleibt Eigentum von SnP bis zur Erfüllung aller Forderungen gemäß Ziffer 1. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SnP in Verzug oder verletzt er einige sonstige Pflichten aus dem Rahmenvertrag oder dem Liefervertrag, so ist SnP berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen und diese bei dem Käufer abzuholen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall unwiderruflich auf die Geltendmachung irgendwelcher Rechte aus dem Besitz.
3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Der Käufer ist jedoch im Falle der Bearbeitung oder Veränderung der Ware verpflichtet, sich zuvor von der Mangelfreiheit der Ware zu überzeugen. Nach Bearbeitung oder Veränderung der Ware ist die Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen, da bearbeitete oder veränderte Ware für SnP nicht mehr verwendbar ist und daher nicht zurückgenommen werden kann. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt als Sicherung der Forderung gemäß Ziffer 1 in vollem Umfang an SnP ab.
4) SnP ermächtigt den Käufer die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzubeziehen. Die Einziehungsermächtigung kann von SnP nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter diese auf das Sicherungseigentum von SnP an der Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung hinzuweisen. Der Käufer wird in diesen Fällen SnP unverzüglich benachrichtigen.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist SnP berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8 Zahlung
1) Soweit nicht anders vereinbart, werden nach der Auftragsbestätigung 50% der Gesamtkosten fällig. Die restlichen 50% sind bei Lieferung zu entrichten. Käufe im Webshop sind per Vorkasse mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu entrichten.
2) Bei ausdrücklich von §8 Abs.1 abweichend vereinbarten Zahlungsbedingungen, sind die Rechnungen von SnP innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge, rein netto Kasse, nach Rechnungsstellung zu zahlen.
3) Falls nicht ausdrücklich durch schriftliche Individualvereinbarung anders vereinbart, werden von SnP keinerlei Rückvergütungen jedweder Art geleistet. SnP ist berechtigt, trotz anderer Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. SnP wird dann den Käufer im Falle einer Verrechnung informieren. SnP kann Zahlungen des Käufers auch auf bereits entstandene Kosten oder Zinsen aus demselben Geschäft oder anderen Geschäften verrechnen.
4) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SnP über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn Scheck oder Wechsel eingelöst sind.
5) Gerät der Käufer in Verzug, so ist SnP berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt jedoch mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
6) Wenn der Käufer und SnP die Zahlung durch Wechsel vereinbaren, so gehen Wechselkosten und Diskontspesen zu Lasten des Käufers.
7) Wenn SnP Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist SnP berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere wenn Schecks oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst werden oder der Käufer seine Zahlungen einstellt. SnP ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch im Falle von Mängelrügen oder Gegenansprüchen.
9 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet die ihm im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen von SnP vertraulich zu behandeln.
10 Haftungsbeschränkung
1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen SnP, als auch gegen deren Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2) Schadensersatzansprüche wegen Produktionsfehlern bei der Bearbeitung von angenommener Kundenware sind bis zu einer Fehlerquote von 4% der angelieferten Gesamtstückzahl ausdrücklich ausgeschlossen.
11 Schlussbestimmungen
1) Für diesen Vertrag und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SnP und dem Endkunden/Käufer gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hilden. SnP kann nach ihrer Wahl jedoch ihre Ansprüche auch bei dem zuständigen Gericht des Wohnortes oder Betriebssitzes geltend machen. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes finden keine Anwendung.
2) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die den wechselseitigen Interessenlagen der Parteien am nächsten kommt.
01.01.2021